Umsatzsteuer | Nullsteuersatz auf die Lieferung einer Photovoltaikanlage (Bundesregierung) – Update vom 27.04.2023
Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG findet Anwendung auf diese Gesamtleistung, sofern sie nach dem 31. Dezember 2022 erbracht wurde. Werklieferungen erfolgen grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Vollendung.Wenn der Batteriespeicher separat von der Photovoltaikanlage erworben und im Jahr 2023 geliefert wurde, unterliegt die Lieferung des Batteriespeichers dem Nullsteuersatz.