Keine Steuermäßigung nach § 35a EStG für Hausnotrufsystem ohne direkte Haushaltsbezüge

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen klaren Urteil entschieden, dass für ein Hausnotrufsystem, das lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt und keine unmittelbaren haushaltsbezogenen Leistungen erbringt, die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Anspruch genommen werden kann. Gemäß § 35a Abs. 2 EStG können haushaltsnahe

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