Fachartikel: Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach „GDPdU“ zur Betriebsprüfung
Die Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) für eine Betriebsprüfung ist Thema dieses Artikels. Die GDPdU legen Regeln zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von steuerrelevanten Unterlagen fest.