10. Abzug einer freiwillig zur Fälligkeit geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlung
10.1 Hintergrund
Der Artikel behandelt das Thema der vorzeitigen Zahlung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und den Abzug dieser Zahlungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Der Hintergrund des Artikels wird im Abschnitt II.9.1 näher erläutert.
10.2 Das Urteil
Ein selbständiger ermittelter Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Obwohl er eine Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV hatte, zahlte er seine Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2015 bereits am 6. Januar 2016 und machte die Zahlung als Betriebsausgabe im Jahr 2015 geltend.
Der Bundesfinanzhof (BFH) lehnte diese Vorgehensweise ab, wie bereits die Vorinstanz. Ausgaben, die kurz nach dem Ende des wirtschaftlichen Kalenderjahres geleistet werden, können nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG nur dann als Ausgaben dieses Kalenderjahres betrachtet werden, wenn sie innerhalb eines zehntägigen Zeitraums nach dem Ende des Kalenderjahres fällig werden. Aufgrund der gewährten Dauerfristverlängerung wurde die Umsatzsteuer jedoch erst am 10. Februar 2016 fällig, also nach Ablauf dieses zehntägigen Zeitraums.
Fazit
Der Artikel verdeutlicht, dass die vorzeitige Zahlung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für die Betriebsausgabenabzüge bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG relevant ist. Er erklärt, dass die zeitliche Fälligkeit trotz vorzeitiger Zahlung entscheidend ist und somit der zehntägige Zeitraum nach dem wirtschaftlichen Kalenderjahr beachtet werden muss, um die Ausgaben dem richtigen Kalenderjahr zuzuordnen.