Die Finanzbehörde Hamburg hat erfolgreich steuerlich relevante Daten von AirBnB-Vermietern erhalten. Diese Daten wurden von der Europazentrale des Unternehmens in Irland übermittelt. Diese Entwicklung betrifft zahlreiche deutsche Vermieter, die ihre Unterkünfte über AirBnB angeboten haben.
Die Steuerfahndung Hamburg wird nun diese Daten gründlich prüfen und auswerten. In manchen Fällen wird sogar erwogen, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre rückwirkend zu besteuern. Daten von betroffenen Vermietern außerhalb Hamburgs werden zudem kurzfristig an die jeweiligen zuständigen Länder weitergeleitet, um weitere Überprüfungen vorzunehmen.
Es ist anzunehmen, dass in naher Zukunft bundesweit Schreiben an Steuerpflichtige verschickt werden, in denen sie aufgefordert werden könnten, Einkünfte nachzuerklären.
Wichtig zu beachten: Sobald ein derartiges Schreiben eintrifft, ist den betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige verwehrt. Die Steuerbehörden verfügen nun über wirksame Mittel gegen steuerlich nicht korrekt handelnde Vermieter durch diese Rohdaten.
Diese Entwicklungen verdeutlichen die erhöhte Aufmerksamkeit der Finanzbehörden bezüglich steuerlicher Angelegenheiten im Bereich der kurzfristigen Vermietung über Plattformen wie AirBnB. Steuerpflichtige, die solche Vermietungen getätigt haben, sollten ihre steuerlichen Verpflichtungen umgehend prüfen und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten, um etwaigen steuerlichen Konsequenzen vorzubeugen.