Wichtige steuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz: BMF-Entwurf im Überblick

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf eines umfangreichen “Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” vorgelegt. Trotz der vorläufigen Blockade durch das Veto der Familienministerin sind die darin enthaltenen Änderungsvorschläge als wegweisend zu betrachten. Hier sind die wesentlichen steuerlichen Neuerungen des Entwurfs:

Klimaschutz-Investitionsprämie

  • Einführung einer Förderprämie für Investitionen in den Klimaschutz für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.
  • Begünstigt werden die Anschaffung und Herstellung neuer abnutzbarer beweglicher Anlagegüter sowie Maßnahmen an bestehenden Anlagegütern, die in Energiesparkonzepte eingebunden sind und zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen.
  • Die Investitionsprämie beträgt 15 % der förderfähigen Aufwendungen, gedeckelt auf insgesamt 200 Mio. € bis 2028.

Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG)

  • Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 wird aufgehoben.
  • Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 € auf 1.000 € ab 2024.
  • Steuerbefreiung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bis zu einem jährlichen Einkommen von weniger als 1.000 €.
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 € auf 1.000 €.
  • Attraktivere Sonderabschreibung bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB), ermöglicht bis zu 50 % Abschreibung für Anschaffungen ab 2024.

Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmen

  • Umfassende Reform der Thesaurierungsbegünstigung für unternehmerische Gewinne von Personenunternehmen ab 2024.
  • Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 € pro Teilnehmer ab 2024.
  • Erweiterung der Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften (KöMoG) auf GbRs ab 2024.

Weitere Änderungsvorschläge

  • Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.
  • Erweiterung der Mitteilungspflichten für Steuergestaltungen.
  • Anpassungen an das neue Personengesellschaftsrecht ab 2024.

Die Vorschläge des BMF sind umfassend und könnten eine Vielzahl von Vergünstigungen mit sich bringen. Dennoch werden sie voraussichtlich im Gesetzgebungsverfahren noch weiterentwickelt. Es ist daher zu früh, konkrete Handlungsoptionen abzuleiten. Wir bleiben für Sie auf dem Laufenden über die weitere Entwicklung dieses Gesetzes.

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