Fachartikel: Bonusmeilen im Betriebsvermögen: Steuerliche Implikationen

8. Bonusmeilen im Betriebsvermögen

8.1 Hintergrund

Der Artikel thematisiert die steuerliche Behandlung von Bonusmeilen, die Fluggesellschaften ihren Kunden als Teil von Kundenbindungsprogrammen gewähren. Diese Bonusmeilen können für kostenfreie oder vergünstigte Prämien, darunter auch Flüge, eingelöst werden. Entscheidend für die steuerliche Bewertung ist, ob die Bonusmeilen aufgrund geschäftlicher oder privater Flugreisen erworben wurden.

8.2 Das Urteil

Ein Diplom-Ingenieur, der als Selbständiger tätig ist, bezog sich auf betriebliche Flüge, um Bonusmeilen zu erhalten, die er dann für Teile der Flugkosten einsetzte. Er betrachtete die eingesetzten Bonusmeilen als Betriebsausgaben. Die Betriebsprüfung lehnte ab, da durch die Verwendung der Bonusmeilen keine tatsächlichen Verpflichtungen entstanden sind.

Der Einspruch und die Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht bestätigte, dass die durch betriebliche Reisen erworbenen Bonusmeilen als Betriebsvermögen anzusehen sind. Bei ihrer Einlösung müssen sie als Betriebseinnahmen behandelt werden, die durch die betrieblich veranlassten Reisekosten kompensiert werden.

Hinweis

Der Artikel betont, dass das Urteil nicht nur Bonusmeilen, sondern auch andere Prämienpunkte aus Kundenbindungsprogrammen betrifft. Wenn diese für private Zwecke genutzt werden, gilt dies als Entnahme, die nach den Grundsätzen der Einnahmen-Überschussrechnung behandelt werden muss. Wenn ein Unternehmer privat erworbene Punkte für betriebliche Zwecke einsetzt, wird dies als Einlage erfasst.

Fazit

Der Artikel verdeutlicht die steuerlichen Konsequenzen der Verwendung von Bonusmeilen aus Kundenbindungsprogrammen im geschäftlichen Kontext. Er unterstreicht, wie diese Bonusmeilen im Betriebsvermögen zu behandeln sind und wie ihre Einlösung steuerlich zu bewerten ist. Die Anwendbarkeit des Urteils auf andere Prämienpunkte wird ebenfalls betont.

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