Fachartikel: Periodengerechte Berücksichtigung von Ausgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG – insbesondere Umsatzsteuer-Voranmeldung

9. Periodengerechte Berücksichtigung von Ausgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

9.1 Hintergrund

Der Artikel behandelt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG und die Bedeutung des Zu- und Abflussprinzips. Grundsätzlich sind Betriebsausgaben im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Eine Ausnahme bildet die Regelung für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Wirtschaftsjahres abfließen. Hierin definiert die „kurze Zeit“ einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen.

Eine relevante Ausnahmeregelung betrifft Zahlungen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Wenn eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldet und innerhalb von zehn Tagen des Folgejahres geleistet wird, kann sie im Vorjahr als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe abgezogen werden. Die Thematik erfordert eine genaue Prüfung der Einzelfälle.

9.2 Das Urteil

Ein Selbständiger, der Gewinne durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, reichte seine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember 2015 am 11. Januar des Folgejahres ein und zahlte gleichzeitig die fällige Umsatzsteuervorauszahlung, die eigentlich erst am 10. Februar fällig war. Die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen war ihm gewährt worden.

Das Finanzamt erkannte die Zahlung nicht als Betriebsausgabe im Jahr 2015 an. Der Kläger klagte und gewann vor dem Finanzgericht. Das Gericht argumentierte, dass die Zuordnung der Zahlung zum Kalenderjahr 2015 nicht an der Fälligkeit scheitere, da die Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG allein auf die wirtschaftliche Zuordnung der Ausgaben und den Zeitpunkt des Abflusses abstellt.

Die Bedeutung des Fälligkeitszeitpunkts werde in dieser Norm nicht berücksichtigt. Der Anwendungsbereich dieser Norm ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Zahlung innerhalb der „kurzen Zeit“ erfolgt.

Fazit

Der Artikel verdeutlicht, wie regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, insbesondere Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG behandelt werden. Er hebt hervor, dass die wirtschaftliche Zuordnung und der Abflusszeitpunkt für die steuerliche Bewertung entscheidend sind, während der Fälligkeitszeitpunkt keine Rolle spielt. Der Anwendungsbereich dieser Norm wird erweitert und auf Fälle angewendet, in denen die Zahlung außerhalb der „kurzen Zeit“ erfolgt.

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