FG Düsseldorf: Renovierungskosten nach Brand – Anschaffungsnahe Herstellungskosten im Blickpunkt


In einem aktuellen Urteil (FG Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2023 – 10 K 2184/20 E) hat sich das Finanzgericht Düsseldorf mit der Frage der teleologischen Reduktion des Begriffs der anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Renovierungskosten in Verbindung mit einem Brandschaden auseinandergesetzt. Hier sind die Details:

Sachverhalt:

Im Jahr 2015 erwarb der Kläger eine mängelbehaftete Immobilie für 35.000 €. Die Absicht bestand, das Gebäude nach Ablauf eines fünfjährigen Mietverhältnisses zu sanieren oder abzureißen. Ein Brand im Jahr 2016 führte zu erheblichen Schäden. In der Einkommensteuererklärung machten die Kläger Erhaltungsaufwendungen für Brandbeseitigung und Renovierung geltend. Das Finanzamt klassifizierte alle Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Urteil des FG Düsseldorf:

  1. Brandbeseitigungskosten: Das Gericht erkannte die Beseitigung unmittelbarer Brandschäden als sofort abzugsfähige Werbungskosten an.
  2. Renovierungskosten: Die übrigen Renovierungskosten wurden jedoch als anschaffungsnahe Herstellungskosten eingeordnet, die nur im Rahmen der AfA berücksichtigt werden können.
  3. Begründung: Die teleologische Reduktion des Begriffs der anschaffungsnahen Herstellungskosten wurde abgelehnt. Diese Regelung soll die unterschiedliche steuerliche Behandlung zwischen dem Erwerb eines renovierten Gebäudes und einem heruntergewirtschafteten Gebäudes, das der Erwerber selbst renoviert, verhindern.
  4. Keine Schadensursache durch Mieterin: Das Gericht stellte fest, dass nicht nachgewiesen wurde, dass der Brandschaden durch die Mieterin verursacht wurde.
  5. Kein teleologischer Verzicht bei höherer Gewalt: Das Gericht sah keinen Grund für eine teleologische Reduktion bei Schäden, die durch höhere Gewalt im Dreijahreszeitraum entstanden sind.

Hinweis:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingereicht (BFH-Az. IX B 2/24).

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen