Neuregelung des § 4 Abs. 5 EStG: Das BMF nimmt Stellung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 15. August 2023 (IV C 6 – S 2145/19/10006 :027) ausführlich zur Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen. Diese Neuregelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16. Dezember 2022 eingeführt und betrifft die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung.

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