Fachwissen Beitrag: Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b EStG für bestimmte Sachzuwendungen
Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b EStG ermöglicht es Arbeitgebern, Sachbezüge für Arbeitnehmer mit einem festen Pauschalsteuersatz von 30 % zu besteuern. Diese Regelung ist eine Ausnahme zur normalen Besteuerung von Sachzuwendungen nach § 40 EStG, die nur in besonderen Fällen eine Pauschalierung erlaubt.