Fachbeiträge

Fachartikel: Periodengerechte Berücksichtigung von Ausgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG – insbesondere Umsatzsteuer-Voranmeldung

Der Artikel behandelt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG und die Bedeutung des Zu- und Abflussprinzips. Grundsätzlich sind Betriebsausgaben im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Eine Ausnahme bildet die Regelung für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Wirtschaftsjahres abfließen. Hierin definiert die „kurze Zeit“ einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen.

Fachartikel: Bonusmeilen im Betriebsvermögen: Steuerliche Implikationen

Der Artikel thematisiert die steuerliche Behandlung von Bonusmeilen, die Fluggesellschaften ihren Kunden als Teil von Kundenbindungsprogrammen gewähren. Diese Bonusmeilen können für kostenfreie oder vergünstigte Prämien, darunter auch Flüge, eingelöst werden. Entscheidend für die steuerliche Bewertung ist, ob die Bonusmeilen aufgrund geschäftlicher oder privater Flugreisen erworben wurden.

Fachartikel: Verluste aus der nebenberuflichen Tätigkeit eines Übungsleiters: Aktuelle Entwicklungen

Der Artikel behandelt die steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter. Er verweist auf einen älteren BFH-Urteil von 1993, der feststellt, dass solche Tätigkeiten als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gelten, auch wenn sie nebenberuflich und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die steuerliche Begünstigung gemäß § 3 Nr. § 26 EStG wird erläutert, die solche Einkünfte bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellt.

Fachartikel: Gebäudeaufwendungen in der Tagespflege: Herausforderungen bei der Aufteilung

Der Artikel beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von Gebäudeaufwendungen in der Tagespflege, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung von betrieblichen und privaten Kosten. Es wird auf § 12 EStG eingegangen, der Abgaben für den Haushalt des Steuerpflichtigen und seiner Familie von Betriebsausgaben ausschließt. Dabei wird auf die Änderung der Rechtsprechung durch den Großen Senat des BFH hingewiesen, die eine Aufteilung gemischt beruflich und privat veranlasster Erfolge ermöglicht.

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