Fachartikel: Gebäudeaufwendungen in der Tagespflege: Herausforderungen bei der Aufteilung

6. Tagesmutter: Gebäudeaufwendungen

6.1 Hintergrund

Der Artikel beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von Gebäudeaufwendungen in der Tagespflege, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung von betrieblichen und privaten Kosten. Es wird auf § 12 EStG eingegangen, der Abgaben für den Haushalt des Steuerpflichtigen und seiner Familie von Betriebsausgaben ausschließt. Dabei wird auf die Änderung der Rechtsprechung durch den Großen Senat des BFH hingewiesen, die eine Aufteilung gemischt beruflich und privat veranlasster Erfolge ermöglicht.

6.2 Das Urteil

Der Artikel präsentiert den Fall einer Tagesmutter, die im Familienheim tätig ist. Sie hatten Renovierungskosten für die Räume, die sie für ihre Tagespflege nutzte, als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Betriebskostenpauschale an. Die Kläger legen Einspruch ein und machen einen Großteil der Gebäudeaufwendungen als Betriebsausgaben geltend, gestützt auf eine Aufteilung nach Flächenanteilen und zeitlichen Nutzungsverhältnissen. Das Finanzgericht und später auch der BFH lehnten diese Stellungnahme jedoch ab, da sie subjektiv und nicht überprüfbar sei.

Fazit

Der Artikel betont die Schwierigkeiten bei der Aufteilung von Gebäudeaufwendungen für Tagespflege in den Privaträumen. Er zeigt auf, dass der Nachweis des Umfangs der betrieblichen Nutzung in solchen Fällen nur schwer zu führen ist, insbesondere wenn die Räume nicht nahezu ausschließlich für die Tagespflege genutzt werden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Fehlschläge zu vermeiden, insbesondere bei der Abgrenzung von betrieblichen und privaten Kosten in bestimmten Situationen.

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