Steuerrecht: BFH-Urteil zur Verrechnung und Hinzurechnung von Erstattungen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil Klarheit über die steuerliche Behandlung von Erstattungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen geschaffen. Gemäß § 10 Abs. 4b Einkommensteuergesetz (EStG) sind solche Erstattungen grundsätzlich mit den entsprechenden Steuern zu verrechnen und dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Umstellung oder Rückabwicklung eines Sozialversicherungsverhältnisses erfolgt.

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