Die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten im Rahmen von Dienstreisen nimmt für Arbeitnehmer, die ihr Fahrrad für berufliche Zwecke nutzen, eine wichtige Rolle ein. Hier sind die aktuellen Entwicklungen und Hinweise der Bundesregierung zu dieser Thematik:
Spezifische Behandlung von Fahrradnutzung für Dienstreisen
Die Bundesregierung betont, dass bei der Nutzung eines Fahrrads für Dienstreisen keine pauschalen Kilometersätze zur Anwendung kommen. Diese Sätze sind ausschließlich für motorbetriebene Fahrzeuge wie PKWs oder andere motorisierte Fahrzeuge vorgesehen und umfassen 0,30 Euro pro Kilometer für PKWs und 0,20 Euro pro Kilometer für andere motorbetriebene Fahrzeuge.
Ausschluss von pauschalen Kilometersätzen für Fahrräder
Aufgrund des Fehlens eines motorisierten Antriebs gelten Fahrräder, einschließlich E-Bikes oder Pedelecs mit einer Maximalleistung von 250 Watt und Unterstützung bis 25 km/h, nicht als Fahrzeuge im Sinne der pauschalen Kilometersätze.
Abrechnung der Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem Fahrrad
Für Dienstreisen mit einem privaten Fahrrad können Arbeitnehmer nur die tatsächlichen Aufwendungen für ihre Fahrten als Werbungskosten geltend machen oder durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Es ist daher wichtig, die tatsächlichen Kosten anhand der persönlichen Kilometer aufzuzeichnen, um diese als Werbungskosten abzusetzen.
Dokumentation der Gesamtfahrleistung
Die Gesamtfahrleistung im Jahr, insbesondere bei Dienstreisen mit dem Fahrrad, muss dokumentiert werden, um die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Die genaue Vorgehensweise zur Dokumentation, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch, wird von der Bundesregierung nicht näher erläutert.
Unterschiedliche Behandlung für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
Für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte gilt unabhängig vom Transportmittel eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale ist für Fahrradfahrer genauso anwendbar wie für andere Verkehrsmittel.
Es ist wichtig, diese spezifischen Regelungen zu beachten, insbesondere wenn Fahrräder für Dienstreisen genutzt werden. Die genaue Dokumentation der Fahrtkosten ist unerlässlich, um eine ordnungsgemäße steuerliche Berücksichtigung zu gewährleisten.