Pflegeversicherung | Reform ab Juli 2023

Zunächst wird ab dem 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Diese Maßnahme dient der finanziellen Absicherung des Aufbaus der Leistungen. Gleichzeitig wird ab demselben Datum der Beitragssatz differenziert, abhängig von der Anzahl der Kinder. Eltern zahlen generell 0,6 Prozentpunkte weniger Beitragssatz als Kinderlose.