Rechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer bei falschen Rechnungen: EuGH-Urteil klärt Haftungsfrage

In einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2024 (C-442/22 “Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie”) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers nutzt, um betrügerische Rechnungen auszustellen, den ausgewiesenen Steuerbetrag schuldet.

Sachverhalt:

Die Klärung erfolgte im Kontext eines Falls, in dem eine Arbeitnehmerin einer polnischen Gesellschaft, die eine Tankstelle betreibt, 1679 betrügerische Rechnungen über etwa 320.000 € ausstellte. Dabei verwendete sie die Daten ihres mehrwertsteuerpflichtigen Arbeitgebers ohne dessen Wissen und Zustimmung. Diese gefälschten Rechnungen wurden von den Empfängern genutzt, um unberechtigte Mehrwertsteuererstattungen zu erhalten, ohne die entsprechende Steuer an die Staatskasse zu zahlen.

Entscheidung des EuGH:

Der EuGH stellte fest, dass die Mehrwertsteuer nicht vom scheinbaren Aussteller der betrügerischen Rechnung geschuldet wird, wenn dieser gutgläubig ist und die Finanzbehörden die wahre Identität des Ausstellers kennen. In einem solchen Fall ist die Person, die tatsächlich die Rechnung ausgestellt hat, für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich.

Allerdings betonte der EuGH auch, dass der Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt zeigen muss, um das Handeln des Arbeitnehmers zu überwachen und zu verhindern, dass seine Daten für die Ausstellung falscher Rechnungen verwendet werden. Fehlt dieser Nachweis über die Sorgfaltspflicht, wird der Arbeitgeber als die Person angesehen, die zur Zahlung der in den betrügerischen Rechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuer verpflichtet ist.

Es liegt in der Verantwortung der Finanzverwaltung oder des nationalen Gerichts zu prüfen, ob der Arbeitgeber die notwendige Sorgfalt angewendet hat.

Fazit:

Das Urteil des EuGH schafft Klarheit über die Haftung bei betrügerischen Rechnungen, die von Arbeitnehmern unter Verwendung von Arbeitgeberdaten ausgestellt wurden. Arbeitgeber sind angehalten, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um solche Handlungen zu verhindern. Die Entscheidung trägt dazu bei, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und stellt sicher, dass die rechtlichen Konsequenzen für unrechtmäßige Handlungen in dieser Art klar definiert sind.

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