Einkommensteuer | Keine Kürzung des geldwerten Vorteils für Garage (BFH)
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass die von einem Arbeitnehmer getragene Absetzung für Abnutzung (AfA) für seine Garage den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur außerdienstlichen Nutzung nicht mindern kann, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen (BFH, Urteil vom 4. Juli 2023 – VIII R 29/20).
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