Corona | Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet (BMWK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen am 30. Juni 2023 endet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen.

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