Corona

Corona | Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet (BMWK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen am 30. Juni 2023 endet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 zu beantragen.

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Einkommensteuer | Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung (FG)

Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die im Jahr 2020 erhaltenen Corona-Hilfen nicht als außerordentliche Einkünfte gelten, die gemäß § 34 Abs. 1 EStG nur ermäßigt besteuert werden.

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