Fachartikel: Periodengerechte Berücksichtigung von Ausgaben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG – insbesondere Umsatzsteuer-Voranmeldung
Der Artikel behandelt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG und die Bedeutung des Zu- und Abflussprinzips. Grundsätzlich sind Betriebsausgaben im Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Eine Ausnahme bildet die Regelung für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Wirtschaftsjahres abfließen. Hierin definiert die „kurze Zeit“ einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen.