Steuervorteile für Mieter bei haushaltsnahen Dienstleistungen: BFH-Urteil bestätigt Abzugsmöglichkeiten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bestätigt, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen können, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. In einem konkreten Fall wohnten die Kläger in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen über die Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für verschiedene Dienstleistungen wie Treppenhausreinigung, […]



